aus gegebenem Anlass hier eine kleine Erinnerung:
Der Remotebetrieb einer Amateurfunkstation über QO-100 ist nur dann gestattet, wenn die Station dem Operator selbst gehört und an dessen eigenen Standort betrieben wird. Er muss jederzeit die volle Kontrolle über die Station haben und diese insbesondere umgehend Abschalten können, falls beispielsweise Störungen entstehen. Sonderfälle von unbemannten und automatisch arbeitenden Stationen bedürfen sowohl einer Erlaubnis durch den Betreiber der Weltraumfunkstelle, in diesem Falle vertreten durch die AMSAT-DL, als auch einer Sondergenehmigung durch die im jeweiligen Land verantwortliche Regulierungsbehörde. Die internationalen und nationalen rechtlichen Bestimmungen sind vom Operator jederzeit einzuhalten. Die obige Vereinbarung ist in Übereinstimmung u.a. mit AMSAT-DL, AMSAT-UK, QARS und Es’hailSat abgestimmt.