Ja - Sorry, ich bin vorher schon gewarnt worden, dass wohl jedes meiner Worte auf die "Goldwaage" gelegt werden würde.. Danke der Ehre Wie weiter oben gesagt... nur nicht übertreiben!
Ich habe fälschlicherweise von "Musik bzw. rundfunkähnlichen Darbietungen" geschrieben, weil ich ursprünglich den §8 Absatz 6) der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG) zitiert hatte und diese inzwischen durch die Amateurfunkverordnung AFuV ersetzt wurde. Tatsächlich war da noch von "Ausstrahlen von Musik oder anderen rundfunkähnlichen Darbietungen" die Rede. Der Begriff ist dann entfallen, weil Musik vermutlich nach allgemeinem Verständnis des Gesetzgebers unter rundfunkähnliche Darbietungen fällt oder es andere Gesetze gibt, wie zum Beispiel das Urhebergesetz. Wobei das eigene Rufzeichen sicher gesungen werden darf..
Mit Verlaub, mein Hinweis auf den "gesunden Menschenverstand" war nicht persönlich oder beleidigend gemeint. Wenn eine GEMA-freie Musik, die frei von jeglichen Urheberrechten im Hintergrund läuft und die Darbietung nicht vordergründig Sinn der Aussendung ist (also keine rundfunkähnliche Darbietung), dürfte wohl niemand damit ein Problem haben... das hatte ich eigentlich gemeint!
Was allerdings viele nicht wissen, in Deutschland unterliegen auch Melodien dem Schutz durch das Urheberrechtsgesetz!
Ein Komponist kann bis 70 Jahre nach seinem Tod Geld für die Verwendung verlangen, wenn diese öffentlich vorgetragen wird und Amateurfunk ist nun mal öffentlich..
viel Spaß mit dem Hobby weiterhin..
73s Peter