Hallo Peter,
vielen Dank für die schnelle Antwort, ich muss hier aber doch nochmal nachhaken:
Konkret zu Deiner Frage:
Selbstverständlich wird sich AMSAT-DL selbst auch an diese Regeln halten. Der Aufbau einer solchen fernbedienten Remote-Station (§13AFuV) in Bochum ist nicht geplant.
vielleicht habe ich mich da missverständlich ausgedrückt, meine Frage war nicht ob sich die AMSAT-DL daran halten wird oder ob so ein Aufbau geplant ist, sondern ob die AMSAT-DL rein hypothetisch mit einer Clubstationsnutzung, insofern alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, einverstanden wäre - oder ob "wenn die Station dem Operator selbst gehört und an dessen eigenen Standort betrieben wird" tatsächlich so eng gefasst ist, dass sich die Aussage wirklich nur auf die Operator-eigene Station zuhause bezieht.
Also vielleicht nochmal ganz konkret formuliert:
Wenn ein Mitglied eines eingetragenen e.V. eine Rufzeichenzuteilung gemäß §13AFuV hätte und so eine Remote-Station am Clubstandort betreiben würde und die Mitglieder (remote) über QO-100 funken möchten, wäre die AMSAT-DL damit einverstanden?
Ich lese Deine vorige Antwort als "ja", möchte aber sicher gehen, dass ich hier keinen Interpretationsfehler mache.
vy 73,
Michael