QO-100 und Inhaber der Klasse E

    • Official Post

    Verfügung Nr. 130/2023

    Amateurfunkdienst; befristete Erlaubnisse


    Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E


    Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E unter den folgenden Nutzungsbestimmungen bis zum 23. Juni 2024 gestattet.

    Nutzungsbestimmungen


    Die maximal zulässige Sendeleistung bei der Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E beträgt 5 Watt PEP.


    Dabei sind die Nutzungsbestimmungen 9 und 13 gemäß Buchstabe B der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) und alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten.

  • Das hat tatsächlich rein formale Gründe. Die aktuellen Ausnahmeregelungen basieren auf den derzeit geltenden Bestimmungen. Da diese mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen wegfallen, können Duldungen auch nur bis zum Wegfall erlassen werden. Ausnahmen auf Basis der neuen Regelungen sind erst nach Inkrafttreten dieser neuen Regelungen möglich.


    Ich denke, die haben die entsprechenden Erlasse schon in der Schublade. Sobald die Neuregelungen in Kraft sind, gibt auch wieder die Duldungen, dann bis zum 31.12.2024. Ist das Gleiche wie für die 160m, 6m und 4m-Regelungen. Auch die sind aktuell nur bis Juni 2024 verlängert.


    Gruß


    Norbert

  • DL2YMR hat dazu auch ein Video gemacht:

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